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Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zur Reisemobil-Steuer

(hr) (civd) In seiner gestrigen Sitzung verabschiedete der deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf zur Regelung der Kfz.-Steuer für Reisemobile. Die Gesetzesvorlage, die noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss, ist ein Kompromiss aus gegensätzlichen Vorschlägen der Länder und des Bundes. Damit ist das Ende einer fast zweijährigen Debatte um die Kfz.-Steuer für Reisemobile und der damit verbundenen Verunsicherung der Verbraucher greifbar nahe. Die Gesetzesvorlage definiert eine neue steuerrechtliche Kategorie "Wohnmobil", deren Steuersatz durchgehend den Emissionsausstoß berücksichtigt und regelmäßig unter dem Satz für Pkw bleibt.

"Der durchgängige Emissionsbezug des neuen Steuergesetzes fördert den Trend zu modernen umweltfreundlichen Fahrzeugen, wie sie heute schon von allen unseren Herstellern angeboten werden. Damit setzt das neue Gesetz ein positives Signal für den Umweltschutz", bewertet Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes (CIVD). Der Emissionsbezug der Reisemobilbesteuerung entspreche somit der Umweltphilosophie der Caravaningindustrie, die sich auch in anderen Fragen immer für eine umweltgerechte Lösung stark gemacht habe. "Zudem bleiben die neuen Steuersätze regelmäßig günstiger als Pkw und deutlich unter den Summen, die der Bundesrat in seinem Entwurf vom 21. Dezember 2005 vorgesehen hatte", so Sternberg weiter.

Aus einzelnen Bundesländern gab es innerhalb der fast zweijährigen Diskussion um die Neugestaltung der Kfz.-Steuer für Reisemobile Vorschläge, die wesentlich über die jetzt beschlossenen Steuersätze hinaus gingen. Durch den durchgängigen Emissionsbezug und die Einführung einer eigenen steuerrechtlichen Kategorie "Wohnmobil" konnte jedoch Schlimmeres verhindert werden. Die Rückwirkung des nun verabschiedeten Gesetzentwurfes zum 1. Januar 2006 könnte jedoch von den Verbrauchern nach wie vor als Härte empfunden werden.

10.11.06

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