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Heimtierausweis für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich

(bro) Wer mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb Europas verreisen möchte, der braucht für seinen Vierbeiner lediglich einen aktuellen Impfausweis. Nach der neuen, vereinfachten Regelung ist die einzige Bedingung für die Mitnahme der genannten Heimtiere zwischen den EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich) eine gültige Tollwutimpfung. Die Tierhalter brauchen ihren Schützling somit nur vom Tierarzt impfen und den Ausweis mit den Angaben zur Impfung aktualisieren zu lassen. Damit das Tier dem Pass eindeutig zugeordnet werden kann, muss es mittels Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. In den kommenden acht Jahren soll übrigens der elektronische Mikrochip (Transponder) in allen EU-Ländern eingeführt werden, damit die Tiere problemloser identifiziert werden können. Bis dahin ist – mit Ausnahme von Irland und dem Vereinigten Königreich, die bereits jetzt den Transponder vorschreiben – auch die Tätowierung zulässig.

Ab dem 1. Oktober gibt es EU-einheitliche Ausweisformulare für die betroffenen Heimtiere. Noch gültige alte Bescheinigungen, die den inhaltlichen Anforderungen des neuen EU-Heimtierausweises in Bezug auf Impfschutz, Kennzeichnung des Tieres etc. entsprechen, können aber über diesen Zeitpunkt hinaus weiter verwendet werden.

Die Regelungen zum Heimtierausweis gelten nicht nur für den privaten Reiseverkehr, sondern auch für den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Auch hinsichtlich der Anzahl der mitgeführten Tiere gibt es keine Beschränkungen.

Strengere Vorschriften gelten für die Mitnahme von Tieren nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich. Hier ist neben der genannten Tollwutimpfung noch eine sogenannte Antikörper-Titration erforderlich, mit der geprüft wird, ob die Impfung wirksam war. Im Vereinigten Königreich und in Irland muss die Probe mindestens sechs Monate vor der Reise, in Schweden mindestens 120 Tage nach der Impfung entnommen werden. Zudem muss noch eine Zecken- und Echinokokkenbehandlung attestiert sein. Informationen können von den Websites der schwedischen und britischen Behörden abgerufen werden.

Tiere, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind, dürfen nach Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich nicht einreisen. Nur in besonderen Fällen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Die übrigen Mitgliedstaaten gestatten die Mitnahme von Welpen, sofern ein Ausweis mitgeführt wird und sie vorher an ihrem Geburtsort gehalten wurden, ohne mit wild lebenden, möglicherweise mit Tollwut infizierten Tieren in Kontakt gekommen zu sein. Dies gilt auch für Hunde- oder Katzenbabys, die noch von der Mutter abhängig sind und diese begleiten.

Bei Fragen zum Reiseverkehr mit Drittländern sollten Tierhalter aufgrund der Vielzahl der Einzelbestimmungen die zuständige Botschaft des Bestimmungslandes kontaktieren.

Infos im Internet:
www.defra.gov.uk
www.sjv.se

10.07.04

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